Richtigerweise sei aber auf die Angaben der ehemaligen Arbeitgeberin gemäss Schreiben vom 13. März 2006 abzustellen, wonach der Stundenlohn im Jahre 2006 Fr. 27.50 betragen würde bzw. - indexiert auf das Jahr 2012 - Fr. 29.90, was deren Angabe eines Stundenlohns von Fr. 30.-- im Jahre 2012 erhärte; die spätere Relativierung durch Herrn D___ sei auf dessen Verunsicherung durch die Anfrage der Suva vom 23. Oktober 2012 zurückzuführen und nicht plausibel. Ausgehend von letzterem Wert errechne sich bei 2184 Arbeitsstunden und bei einer Gratifikation von Fr. 2'500.-- ein versicherter Verdienst 2012 von Fr. 68'020.--.