Seite 3 D. D.1 Dagegen liess der Versicherte mit Schreiben vom 23. November 2012 Beschwerde mit den eingangs wiedergegebenen Anträgen erheben. Nicht angefochten werde der Entscheid u.a., soweit damit eine Rente von wenigstens 36% zugesprochen worden sei. Anerkannt werde auch, dass der Beschwerdeführer gemäss asim-Gutachten vom 16. Dezember 2011 in der angestammten Tätigkeit arbeitsunfähig sei, in einer adaptierten Tätigkeit jedoch zu 70% arbeitsfähig.