C.2 Mit Entscheid vom 24. Oktober 2012 (Suva-act. 398) erhöhte die Suva in teilweiser Gutheissung der Einsprache u.a. die Rente von 32% auf 36%. In Anbetracht der Angaben der ehemaligen Arbeitgeberin sei für das Jahr 2012 mangels konkreter Hinweise für eine Weiterbildung des Versicherten zum Maschinisten von einem Stundenlohn von Fr. 27.-- und von 2184 Arbeitsstunden, wobei die Ferien- und Feiertagsentschädigung nicht separat zu berücksichtigen sei, auszugehen. Daraus resultiere nach Hinzurechnung einer Gratifikation von Fr. 2'500.-- ein Valideneinkommen 2012 von Fr. 61'468.--.