Auch mit Verfügung vom 8. Mai 2012 (Suva-act. 383) verweigerte die Invalidenversicherung dem Versicherten auf Neuanmeldung hin eine Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von nunmehr 33%, wobei sie das Invalideneinkommen bei einer Arbeitsfähigkeit von unverändert 70% mit Fr. 59'762.-- und das Invalideneinkommen mit Fr. 39'886.-- bezifferte (LSE 2008, TA1, Männer auf AF 4, 41.6h/Wo, Abzug von 5%).