Gratifikation von Fr. 2'500.--) aus. Seite 2 B.2 Bereits mit Verfügung vom 25. Juni 2009 (Suva-act. 195) hatte die Invalidenversicherung eine Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von 36% verweigert. Bei einer Arbeitsfähigkeit von mindestens 70% in einer adaptierten Tätigkeit und einem Lohn gemäss der ehemaligen Arbeitgeberin, der Firma C___ AG, von Fr. 27.--/h bezifferte sie das Valideneinkommen bei einer Jahresarbeitszeit von 2184 h mit Fr. 58'968.-- und das Invalideneinkommen mit Fr. 37'752.-- (LSE 2006, TA1, Männer auf AF 4, Abzug von 5%).