a) des Beschwerdeführers: 1. Der Einspracheentscheid vom 24. Oktober 2012 sei teilweise aufzuheben und der versicherte Verdienst für die konkrete Rentenberechnung mit Fr. 68‘020.-- festzulegen. 2. In teilweiser Aufhebung des Entscheides sei dem Beschwerdeführer eine Invalidenrente von 45% zuzusprechen, beruhend auf einem Valideneinkommen von Fr. 68‘020.-- sowie einem Invalideneinkommen von Fr. 37‘287.--. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin.