Letztlich fehlen hier jegliche Anhaltspunkte dafür, dass der Beschwerdeführer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund seines Alters verglichen mit anderen Beschäftigten seiner Alterskategorie mit einem geringeren Lohn rechnen müsste. Der Versicherte verfügt über gute berufliche Qualifikationen; er hat über 30 Jahre lang als Spezialmonteur des Brückenbaus bei der F. AG gearbeitet