in: BGE 143 V 431; Urteil des Bundesgerichts 8C_ 536/2019 vom 26. September 2019 E. 5.3, mit Hinweisen; BGE 146 V 16 E. 7.2.1). Weiter wird dem Umstand, dass die Stellensuche altersbedingt erschwert sein mag, als invaliditätsfremdem Faktor bezüglich des Abzugs regelmässig keine Bedeutung beigemessen (Urteile des Bundesgerichts 8C_411/2019 vom 16. Oktober 2019 E. 8.2; 8C_878/2018 vom 21. August 2019 E. 5.3.1; je mit Hinweisen). Letztlich fehlen hier jegliche Anhaltspunkte dafür, dass der Beschwerdeführer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund seines Alters verglichen mit anderen Beschäftigten seiner Alterskategorie mit einem geringeren Lohn rechnen müsste.