Ohnehin ist zu beachten, dass gemäss der LSE-Tabelle T18 für das Jahr 2022, welche am 19. März 2024 publiziert worden ist, Männer ohne Kaderfunktion mit einem Beschäftigungsgrad von 75 % damals monatlich einen Bruttolohn von Fr. 6'697.-- verdienten, und damit mehr als solche mit einem Beschäftigungsgrad von 90 % und mehr, welche einen Monatslohn von brutto Fr. 6'307.-- erzielten. Damit ist das fragliche Merkmal nicht als (potenziell) abzugsrelevant zu betrachten (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden S 24 53 vom 4. September 2024, E. 10.10). Zu prüfen bleibt, ob ein Abzug aufgrund des Kriteriums "Alter" in Frage kommt.