Seine funktionelle Leistungsfähigkeit liegt damit aber über den 50 %, wie sie für einen Teilzeitabzug mindestens verlangt werden (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden S 24 53 vom 4. September 2024, E. 10.10). Ohnehin ist zu beachten, dass gemäss der LSE-Tabelle T18 für das Jahr 2022, welche am 19. März 2024 publiziert worden ist, Männer ohne Kaderfunktion mit einem Beschäftigungsgrad von 75 % damals monatlich einen Bruttolohn von Fr. 6'697.-- verdienten, und damit mehr als solche mit einem Beschäftigungsgrad von 90 % und mehr, welche einen Monatslohn von brutto Fr. 6'307.-- erzielten.