So setzte das Bundesgericht im Urteil 8C_823/2023 vom 8. Juli 2024 einer Schematisierung und Pauschalisierung ausserhalb ohnehin verbotener Willkür und Ungleichbehandlung denn auch dort Schranken, wo diese bei der Verwendung lohnstatistischer Einkommenszahlen angesichts der weiten Bandbreite möglicher Konstellationen keine ausreichende Kompensation zu verschaffen vermag, sondern weitergehender Korrekturbedarf besteht (vgl. dortige E.10.4.3). Insofern erweisen sich die rechtsprechungsgemäss anerkannten Abzugsmöglichkeiten im Bestreben um eine – wie auch vom Bundesgericht in seinem Leitentscheid hervorgehobene – wirklichkeitsnahe und individuelle Bestimmung des