"Invaliditätskonforme Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads"). Auch aus der Ratsdebatte wurde die Kritik deutlich, dass die Tabellenlöhne auf den Verdiensten von gesunden Menschen und auf Einkommen aus Berufen basierten, die Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in aller Regel nicht offenstünden, wie zum Beispiel die Baubranche (vgl. Voten von Nationalrat Lohr und Ständerat Germann, für ihre jeweilige Kommission [AB 2022 N 865 und AB 2022 S 922]). Mithin bezweckt der Pauschalabzug, die erschwerte Realisierung von gestützt auf die LSE-Tabellenwerte ermittelten Einkommen durch Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen auszugleichen.