b) Bezüglich des Valideneinkommens besteht zwischen den Parteien in diesem Beschwerdeverfahren zurecht Einigkeit darüber, dass an jene Arbeit anzuknüpfen ist, die der Versicherte zuletzt für die E. AG (vom 1. Juli 2018 bis 31. Januar 2020) ausgeübt hat. Der Beschwerdeführer war beim betreffenden Unternehmen als Sicherheitswärter/Sicherheitschef tätig. Aus dem Fragebogen für Arbeitgebende (act. 6.1/25) ergibt sich, dass sein Verdienst im Jahr 2020 monatlich Fr. 6'131.65 betrug. Hochgerechnet auf ein Jahr entsprach dies Fr. 73'579.80. Letztere Summe ist noch an die Nominallohnentwicklung bis ins Jahr 2024 anzupassen.