In einer früheren Beurteilung vom 9. Dezember 2022 war dies noch anders. Dort gab der RAD an, es müsse sich um leichte wechselbelastende oder überwiegend sitzende körperliche Tätigkeiten ohne längere Geh- und Stehphasen und Knie- und Kauerbelastungen handeln. Zu beachten gilt es dabei noch, dass der RAD damals festgehalten hatte, der Versicherte sei adaptiert zu 100 % arbeitsfähig (act. 6.1/32). Im Prinzip spielt es letztlich keine Rolle, ob man bezüglich des Belastungsprofils der Beurteilung