Seite 8 Ermittlung des Invaliditätsgrades kann zudem bei Personen, die kurz vor dem Erreichen der ordentlichen Altersgrenze stehen, geboten sein. Je näher das konkrete Lebensalter liegt, umso eher stellt es ein konkretes Hindernis dar, eine Arbeitsstelle tatsächlich finden zu können (vgl. Urteil des Obergerichts des Kantons Uri OG V 11 16 vom 16. Dezember 2011 E. 6a, mit Verweisen).