Im Gleisbau bestehe unzweifelhaft dauerhaft eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit. Eine Tätigkeit als D. sollte auf den ersten Blick aus arbeitsmedizinischer Sicht möglich sein, es sei jedoch sicher besser, für die Fragestellung eine verkehrsmedizinische Untersuchung durchführen zu lassen. Die in der IV-BM sich herauskristallisierende 70-80% adaptierte Arbeitsfähigkeit könne aus arbeitsmedizinischer Sicht in der Gesamtschau der zahlreichen gesundheitlichen Handicapierungen als das Maximum akzeptiert werden (act. 6.1/139). Der Beschwerdeführer übt Kritik an der RAD-Stellungnahme.