Am 25. Mai 2023 erfolgte eine Verlängerung der betreffenden Massnahme bis zum 28. August 2023 (act. 6.1/57). Am 24. August 2023 gewährte die IV-Stelle dem Versicherten eine weitere Integrationsmassnahme in Form eines Arbeitstrainings in der B. für die Dauer vom 28. August bis 26. November 2023 (act. 6.1/77). Am 2. November 2023 wurde eine Verlängerung der Massnahme bis zum 3. März 2024 verfügt (act. 6.1/96). Am 15. Januar 2024 erlitt der Versicherte einen Unfall, als er beim Überqueren der Strasse auf dem Fussgängerstreifen stürzte. Gemäss Suva Schadenmeldung zog er sich dadurch einen Knochenbruch am Unterschenkel des linken Beins zu (act.