A. Der am xx.xx.xxxx geborene A. (nachfolgend: der Versicherte oder Beschwerdeführer), damals zuletzt als G. tätig, meldete sich im August 2022 bei der Invalidenversicherung zur Früherfassung. Bezüglich gesundheitlicher Problematik machte er folgende Angaben: psychische Leiden, Herzinfarkt, Knieoperation (act. 6.1/1). Am 6. September 2022 folgte die formale Anmeldung zum Leistungsbezug (act. 6.1/6). Die IV-Stelle des Kantons Appenzell Ausserrhoden (in der Folge: IV-Stelle oder Vorinstanz) tätigte die erwerblichen und medizinischen Abklärungen. Am 4. Oktober 2022 führte sie mit dem Versicherten ein Assessmentgespräch (act.