I. des Beschwerdeführers: 1. Die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 14. Januar 2025 sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer eine Rente basierend auf einem IV-Grad von mindestens 40 % bzw. 49 % zuzusprechen. 2. Eventualiter sei der Fall an die Beschwerdegegnerin zur Gewährung von beruflichen Massnahmen und nach deren Abschluss zur neuerlichen Entscheidung zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zuzüglich Mehrwertsteuer zulasten der Beschwerdegegnerin. II. der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt