Ebenso zutreffend führt die Vorinstanz aus, dass die Betrugsmasche, welcher der Beschwerdeführer zum Opfer fiel, seit längerem bekannt ist. Schon seit Jahren berichten Medien über Betrüger, die angebliche Finanzinstrumente mit Prominenten (hier die TV-Moderatorin Sandra Boner) bewerben, welche laut eigener Aussage dank entsprechenden Investitionen innert kurzer Zeit zum schnellen grossen Geld gekommen sein sollen. Gerade mit Blick auf die sehr hohen Summen, die der Versicherte gezahlt hat, wäre es auf jeden Fall angebracht gewesen, wenn er das betreffende Angebot in Bezug auf seine Seriosität genau überprüft und bei möglichst vielen Stellen entsprechende Nachforschungen betrieben hätte.