Offen bleiben kann derweil nach der neueren Rechtsprechung, ob die betroffene Person Opfer einer Straftat geworden ist; eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Tatbestand des Betrugs, wie sie der Beschwerdeführer vornimmt, erübrigt sich daher (Urteil des Bundesgerichts 9C_355/2023 vom 7. September 2023 E. 5.2; Urteil des Obergerichts