Wer aufgrund einer solchen Geschichte eine grössere Geldsumme auf Kryptowährungskonti, zu denen er keinen Zugriff habe, einzahle, müsse mit einer hohen Wahrscheinlichkeit damit rechnen, einen Totalverlust der eingesetzten Gelder zu erleiden. Habe unter den konkreten Umständen von Anfang an mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mit dem Verlust des gesamten Vermögens gerechnet werden müssen, so sei davon auszugehen, dass kein vernünftiger Mensch eine solche Anlage getätigt hätte (Urteil des Bundesgerichts 9C_355/2023 vom 7. September 2023 E. 5.1 ff.).