4. 4.1 In einem ähnlich gelagerten Fall, welcher Gegenstand eines bundesgerichtlichen Präjudizes bildete, ging es um einen Versicherten, welcher im Zeitraum vom 9. Dezember 2021 bis 12. Januar 2022 Zahlungen im Gesamtwert von rund Fr. 485'063.-- auf verschiedene Kryptowährungskonti tätigte und hernach keinen Zugriff auf diese Gelder mehr hatte. Er tätigte diese Zahlungen auf Veranlassung einer unbekannten Person, welche sich als Mitglied einer britischen Behörde ausgab. Diese sollte ihm helfen, in den vorangegangenen Jahren verlorene Gelder zurückzuerhalten.