3. Gemäss Auskünften, welche die Vorinstanz bei der Polizei eingeholt hat, sei der Beschwerdeführer aufgrund von Werbung, welche im Internet mit dem Konterfei der TV-Moderatorin Sandra Boner gemacht worden sei, auf ein attraktives angebliches Angebot für Investitionen in Kryptowährungen gestossen. Er habe ein Konto erstellt und ein Broker