vernünftiger Mensch eine solche Anlage getätigt hätte (Urteile des Bundesgerichts 9C_904/2011 vom 5. März 2012 E. 4.1 sowie 9C_180/2010 vom 15. Juni 2010 E. 5.2 und 6, mit Hinweisen). Das eingegangene Risiko muss demjenigen eines Vabanquespiels, bei dem alles aufs Spiel gesetzt wird, gleich kommen (Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft 745 16 407 / 254 vom 21. September 2017 E. 2.3, mit weiteren Verweisen).