SR 831.30) werde überschritten (act. 6/17). Mit Schreiben vom 15. April 2024 erhob der Versicherte Einsprache (act. 6/15). Letztere wurde von der Ausgleichskasse mit Entscheid vom 25. November 2024 teilweise gutgeheissen, doch blieb es im Ergebnis bei der Abweisung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen (act. 2/1).