Gegenstand Ergänzungsleistungen Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden vom 25. November 2024 Rechtsbegehren I. des Beschwerdeführers: 1. Der angefochtene Einspracheentscheid vom 25. November 2024 sei aufzuheben. 2. Die Sache sei zur Berechnung und Ausrichtung der Ergänzungsleistungen zur AHV für den Beschwerdeführer im Sinne der nachfolgenden Ausführungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin.