In dieser Hinsicht sei etwa darauf hingewiesen, dass die Stadt J. im Juni 2025 1047 leere Wohnungen verzeichnete, was im Vergleich zu bestimmten Städten in anderen Landesteilen als ein hoher Wert gilt (vgl. dazu einen entsprechenden Bericht der Appenzeller Zeitung vom 9. September 2025). Im Übrigen macht die Versicherte in ihrer Beschwerde noch geltend, dass sie mit dem palliativen Brückendienst ein konkretes Helfernetz in I. habe. Die Vorinstanz hielt dem in ihrer Vernehmlassung aber in zutreffender Weise entgegen, dass das betreffende von der Krebsliga Ostschweiz betriebene Angebot in der gesamten Ostschweiz zur Verfügung steht.