verneint werden können (Urteil des Bundesgerichts 8C_48/2010 vom 20. September 2010 E. 3 – 5). Wenn jedoch ein (anderer) Paraplegiker ohne konkrete Gründe eine optimal den Bedürfnissen angepasste Wohnung, die sowohl direkt auf Strassenniveau mit dem Rollstuhl wie auch mit dem Personenwagen über einen Garagenplatz verlassen werden kann, mit einer Wohnung tauscht, bei der das direkte Verlassen der Wohnung ohne technische