Die SAHB hat sich dazu in ihrer Beurteilung nicht konkret geäussert. Ihrem Bericht ist einzig zu entnehmen, die Mutter der Versicherten habe im Verlauf der Abklärungen erklärt, dass zwischenzeitlich ein Umzug in eine andere und geeignetere Wohnung in Betracht gezogen worden sei. Allerdings hätte keine geeignete Alternative im näheren Umfeld gefunden werden können. Die Mutter habe in diesem Zusammenhang geltend gemacht, dass sich ein Grossteil ihrer sozialen Kontakte an ihrem derzeitigen Wohnsitz befände, und dass aus diesem Grund kein Umzug an einen weiter entfernten Wohnort in Betracht gezogen werden könne.