Im Übrigen merkte die SAHB an, dass sich ihre Abklärungen aufgrund der bestehenden Gesamtkonstellation (Wohnsituation, Alter der Liegenschaft bzw. Gegebenheiten der Räumlichkeiten, geänderter Gesundheitszustand, Handwerker und Offerten) sehr aufwendig gestaltet hätten. Was die Beschwerdeführerin betrifft, spricht diese in ihrer Beschwerdeschrift ebenfalls davon, dass die Kosten aufgrund der baulichen Situation hoch seien, sie hält die betreffenden Massnahmen aber für unumgänglich. Im Übrigen erklärte sie noch, dass der Vermieter der Liegenschaft sein Einverständnis zur Vornahme von baulichen Massnahmen gegeben habe.