Weiter sprach die SAHB von unter Umständen "gesamtheitlichen hohen Aufwendungen", welche im vorliegenden Fall erforderlich werden könnten (evtl. zusätzliche Anpassung des Badezimmers sowie der Toilette, Anpassung der Zugangstüren der Wohnung und des Hauszugangs, Anpassung der Türschwellen usw.). Im Übrigen merkte die SAHB an, dass sich ihre Abklärungen aufgrund der bestehenden Gesamtkonstellation (Wohnsituation, Alter der Liegenschaft bzw. Gegebenheiten der Räumlichkeiten, geänderter Gesundheitszustand, Handwerker und Offerten) sehr aufwendig gestaltet hätten.