b) Die Versicherte lebe laut der SAHB gemeinsam mit ihrer Mutter in einer Mietwohnung in I. Bei der Liegenschaft, in der sich die Wohnung befindet, handle es sich um ein älteres Mehrfamilienhaus, welches aufgrund seiner Bauart in jeglichen Bereichen nicht rollstuhlgängig sei. Die Wohnräume befänden sich auf dem Niveau des Hochparterres und seien nur über eine im Haus befindliche Treppe (Treppenhaus) erreichbar. Die zur Wohnung gehörige Toilette befinde sich auf dem Niveau des Hauszugangs und könne nur über die Zugangstreppe zur Wohnung erreicht werden. Die Raumverhältnisse am Wohnungseingang