3. 3.1 a) Gemäss einer von der IV-Stelle veranlassten fachtechnischen Beurteilung der SAHB (act. 5.1/42) habe die Mutter der Versicherten die Kostenübernahme für die Anschaffung einer Hebebühne, einer Rampe, eines Elektrorollstuhls, eines Handrollstuhls, eines Dusch- Toilettenstuhls sowie eines Pflegebettes beantragt. Entsprechende Offerten verschiedener Anbieter würden vorliegen. Es sei zu prüfen, ob und in welchem Umfang die IV sich im Rahmen einer einfachen und zweckmässigen Versorgung an der Finanzierung der vorgesehenen Hilfsmittelversorgungen beteiligen könne.