2.4 Es ist Aufgabe der IV-Stelle, die Hilfsmittelversorgungen auf deren Einfachheit und Zweckmässigkeit hin zu überprüfen. Während der Planungsphase ist die vom BSV bezeichnete Abklärungsstelle (SAHB; Rz. 3010 des Kreisschreibens über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung [KHMI], gültig ab 1. Januar 2013, Stand 1. Januar 2020) mit einer Abklärung zu beauftragen. Die SAHB unterstützt die IV-Stelle bei der fachtechnischen Beurteilung von Hilfsmittelversorgungen (Rz. 3009 KHMI).