II. der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt A. Die am xx.xx.xxxx geborene A. (nachfolgend: die Versicherte oder Beschwerdeführerin) ist seit ihrer Kindheit schwer beeinträchtigt in ihrer Mobilität im Rahmen einer infantilen Zerebralparese und Hydrocephalus. Gemäss einem provisorischen Austrittsbericht des Spitals B., wo die Versicherte vom 9. bis 23. April 2024 hospitalisiert war, liegen bei der Versicherten im Einzelnen folgende Diagnosen vor: