Gegenstand Hilfsmittel der Invalidenversicherung Beschwerde gegen die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 19. November 2024 Rechtsbegehren I. der Beschwerdeführerin: 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 19.11.2024 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführerin sei die Übernahme der Kosten der beantragten baulichen Massnahmen zuzusprechen. 3. Eventualiter sei die Angelegenheit zur weiteren Abklärung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich der gesetzlichen MWST) zulasten der Beschwerdegegnerin.