Seite 19 4.8.5 Schliesslich ist noch darauf hinzuweisen, dass der Versicherte, der eine Viertelsrente der Invalidenversicherung bezieht, am 6. September 2023 ein Revisionsgesuch eingereicht hat, unter Verweis auf einen verschlechterten Gesundheitszustand (act. 7.2/130). Seitens der Vorinstanz wurde am 1. Februar 2024 ein Nichteintreten vorbeschieden (act. 7.2/145). Das Revisionsgesuch ist jedoch noch nicht rechtskräftig beurteilt.