4013 KSAB) im Teilbereich Wohnungspflege (d.h. für den Tages- und Wochenkehr) ein Wert von 20 Minuten pro Tag hinterlegt sei. Diese Konstellation passt auf den vorliegenden Fall indessen nicht. Das Putzen des Badezimmers ist nur ein Teil der gesamten Wohnungspflege. Ausserdem weist der Versicherte keine Beeinträchtigungen auf, welche die Anforderungen der "Stufe 3" erfüllen; laut dem KASB fallen darunter etwa Personen, die nicht mit Besteck essen bzw. weniges selber zum Mund führen können, die nicht mit elektronischen Hilfsmitteln arbeiten können, oder die ziellos in der Wohnung umhergehen.