4.6 Bezüglich der allgemeinen Lebenssituation des Versicherten und dessen Gesundheitszustand sei auf den Abklärungsbericht Hilflosenentschädigung verwiesen, den die IV-Stelle am 20. Juli 2023 – ebenfalls gestützt auf die am 1. Februar 2023 gemachten Erhebungen – erstellt hat (act. 7.2/124). Gemäss den einleitenden Angaben in diesem Bericht sei der Versicherte ledig und wohne seit dem Jahr 2012 in einer 3.5-Zimmer-Wohnung. Diese befinde sich im dritten Stock eines Mehrfamilienhauses ohne Lift und erstrecke sich über zwei Eta-