d) In Bezug auf das Einkaufen erfolge laut dem Bericht eine Erledigung durch Dritte. Der Versicherte berichte, dass der Grosseinkauf von seiner Mutter durchgeführt werde. Sie übernehme dies einmal wöchentlich, wenn sie auch ihren eigenen Grosseinkauf mache. Sie kaufe und trage ihm auch schwere Sachen wie zum Beispiel Wasser. Teilweise begleite er sie beim Einkaufen. Seine Feinmotorik sei eingeschränkt und er habe links weniger Kraft als rechts. Zudem könne er mit der linken Hand nicht gezielt das gewünschte Produkt ansteuern. Kleinere Einkäufe zwischendurch könne er selber erledigen. Er fahre dazu mit dem Auto nach I..