Seite 12 Mahlzeit von seinen Eltern, welche er in der Mikrowelle aufwärme. Zum Abendessen sei er überwiegend bei seinen Eltern. Dieser Ablauf sei unter der Woche wie auch am Wochenende gleich. Wenn er zwischendurch Hunger habe, esse er ein Joghurt oder Tomätchen mit Brot. Der Versicherte kaufe stets Toastbrot, da dieses vorgeschnitten sei. Er bereite sich Snacks zu, die nicht aufwändig seien. Behinderungsbedingt könne er nicht kochen. Gemüse zu schälen oder Lebensmittel zu schneiden sei ihm nicht möglich. Er bereite sich deshalb ausschliesslich kalte Speisen zu.