Kleinere Verschmutzungen an den Fensterscheiben entferne der Versicherte selbständig. Die gesamten Fenster zu putzen oder eine Glühbirne zu wechseln sei ihm behinderungsbedingt nicht möglich. Das Cheminée feuere er bei Bedarf selbständig an, Das Brennholz dafür erhalte er von seinen Eltern, welche dieses in seine Wohnung brächten. Aufgrund der Gleichgewichtsstörungen könne er das Brennholz nicht selber über die Haustreppen in die Wohnung tragen. Der Bereich Waschen/Bügeln werde laut dem Abklärungsbericht ebenso durch Dritthilfe erledigt. Die Wäsche werde laut dem Versicherten vollständig von der Mutter übernommen.