Beim Abwaschen bestehe ausserdem behinderungsbedingt Verletzungsgefahr. Er habe zwar einen Geschirrspüler, dieser erbringe jedoch nicht die gewünschte Leistung, weshalb durch die Mutter von Hand abgewaschen werde. Ebenfalls nehme seine Mutter die Böden feucht auf. Das Wechseln der Bettlaken werde auch von der Mutter übernommen. Das Abstauben übernehme der Versicherte selbständig. Kleinere Putzarbeiten, etwa wenn etwas zu Boden gefallen sei, könne er ebenfalls selbständig erledigen. Kleinere Verschmutzungen an den Fensterscheiben entferne der Versicherte selbständig.