c) Beim Bereich "Anleitung zur Erledigung des Haushaltes sowie Kontrolle" ist im Bericht ausgeführt, die Erledigung der Reinigungsarbeiten erfolge durch Dritthilfe. Der Versicherte schildere, der Haushalt werde einmal wöchentlich vollständig von seiner Mutter übernommen. Sie investiere dafür zwei bis drei Stunden. In dieser Zeit reinige sie das Bad inkl. Toilette. Ebenfalls reinige sie die Küche sowie das angefallene Geschirr. Der Beschwerdeführer gebe an, dass er behinderungsbedingt nicht selber abwaschen könne. Beim Abwaschen bestehe ausserdem behinderungsbedingt Verletzungsgefahr.