a) Hinsichtlich des Bereichs "Hilfe bei der Tagesstrukturierung" wird beim Ausmass der Begleitung angegeben, dass der Versicherte hier selbständig sei. Der Beschwerdeführer berichte, dass er einfache Termine (z.B. Hausarzt und Freizeit) wie auch komplexe Termine (z.B. Behörden) selbständig organisieren und planen könne. Auch das Einhalten der Termine sei ihm selbständig und ohne Dritthilfe möglich.