Seite 8 zu verlassen (vgl. Rz 8051 KSIH mit Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichts 9C_28/2008 vom 21. Juli 2008 E. 3.4). Eine lebenspraktische Begleitung zur Vermeidung einer dauernden Isolation setzt voraus, dass sich die Isolation und die damit verbundene Verschlechterung des Gesundheitszustands bereits manifestiert haben (Urteil des Bundesgerichts 9C_543/2007 vom 28. April 2008 E. 3.2). Die lebenspraktische Begleitung besteht hier in beratenden Gesprächen und in der Motivation zur Kontaktaufnahme (vgl. Rz. 8052 KSIH;