Das nächste im IV-Dossier dokumentierte actorum ist eine Terminbestätigung der IV-Stelle mit Erstellungsdatum vom 17. Januar 2023. Gemäss dieser wurde zwischen den Parteien auf den 1. Februar 2023 eine Abklärung an Ort und Stelle am Wohnort des Versicherten vereinbart. Vorliegend erscheint es im Sinne der Ausführungen des Beschwerdeführers nicht nachvollziehbar, dass die Vorinstanz im Zuge der Einholung des Arztberichtes bei H. fast drei Jahre lang untätig blieb. Die IV-Stelle lieferte in diesem Beschwerdeverfahren auch keine Erklärung für die unge-