7.2/124 f.) Bereits am 20. April 2023 hatte die IV-Stelle dem Versicherten Kostengutsprache für eine fahrbare und höhenverstellbare Werkbank gewährt (act. 7.2/115), und am 25. Mai 2023 für bauliche Massnahmen in der Nasszelle und Handläufe (act. 7.2/121). Im Rahmen einer Stellungnahme vom 4. August 2023 befand der RAD, aus versicherungsmedizinischer Sicht sei keine Hilflosenentschädigung ausgewiesen (act. 7.2/127). Mit Vorbescheid vom 22. September 2023 stellte die IV-Stelle dem Versicherten die Abweisung seines Leistungsbegehrens bezüglich einer Hilflosenentschädigung in Aussicht (act. 7.2/133). Am 17. Oktober 2023 erhob der Versicherte einen Einwand.