Pflege gesellschaftlicher Kontakte. Aufgrund seiner Beeinträchtigungen sei er auf eine lebenspraktische Begleitung angewiesen (act. 7.2/99). Am 1. Februar 2023 tätigte die IV-Stelle eine Abklärung an Ort und Stelle am Wohnort des Versicherten; gestützt auf die dabei gewonnenen Erkenntnisse erliess sie mit Redaktionsdatum vom 20. Juli 2023 zwei Berichte, einen "Abklärungsbericht Hilflosenentschädigung IV" sowie einen "Abklärungsbericht für eine Hilflosenentschädigung für Erwachsene aufgrund lebenspraktischer Begleitung" (act. 7.2/124 f.)